Wer wegen eines Radarblitzes das Steuer verrreißt, kann den Staat nicht für eventuelle Unfallschäden haftbar machen, berichtet Spiegel online. Der Blitz sei so kurz, dass das Auge nicht geblendet wird.
Auch die Verantwortung für eine Schreckreaktion soll allein beim Autofahrer liegen. Begründung: Autofahrer müssen ständig mit plötzlichen Störungen rechnen.
(Danke an Erik Schmidt für den Link)