Die Welt beleuchtet in einem Report die Geschäfte der Medienanwälte:
Im Kielwasser des umstrittenen „Caroline-Urteils“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das die Berichterstattung über die Prinzessin von Hannover ausschließlich dann gestattet, wenn sie in offizieller Mission auftritt, setzen Anwälte einen immer umfassenderen Persönlichkeitsschutz für ihre Mandaten durch – nicht nur für prominente Medienfiguren, sondern auch für Wirtschaftskriminelle, Stasi-Schergen und Mordangeklagte.
Möglich wird das auch durch die Rechtsprechung einiger Pressekammern. Vor allem die Landgerichte in Berlin und Hamburg haben ein großes Herz für vermeintliche Presseopfer.