Ich weiß nicht, ob es einen Darwin Award für juristische Fehlleistungen gibt. Aber die Personalabteilung eines Herstellers von Modellfahrzeugen käme garantiert in die engere Wahl. Das Unternehmen wies einen männlichen Bewerber mit einer Begründung ab, die einfach vor Gericht enden musste.
Die Firma stellt Modellfahrzeuge her. Sie hatte eine Stelle als Bestücker (m/w/d) für eine Digitaldruckmaschine ausgeschrieben. Die Einzelteile sind sehr klein und müssen teilweise mit Pinzetten positioniert werden. Die Firma lehnte den männlichen Bewerber ab mit folgender Begründung: „Unsere kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände.“
Der Mann klagte auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, weil er zu Unrecht von der Stelle ausgeschlossen wurde. Vor Gericht behauptete die Firma, die Personalabteilung habe nach dem Bewerber im Internet gesucht. Man sei fündig geworden und habe festgestellt, dass der Mann „große Hände“ hat.
Auch dieses Argument ließ das Landesarbeitsgericht Nürnberg nicht gelten. Aus Fotos lasse sich nicht auf die Fingerfertigkeit eines Bewerbers schließen. Man hätte ihm zumindest die Gelegenheit für Probearbeit geben müssen.
Die Sache kostet das Unternehmen 2.500,00 €. Das entspricht 1,5 Monatsgehältern für den Job (Aktenzeichen 7 Sa 168/22).