Heute hat eine Polizeibeamtin tatsächlich Tränen in den Augen gehabt, als ich sie detailliert dazu befragte, wie sie einer Zeugin einen möglichen DNA-Spurenträger gezeigt hat. Und unter welchen Umständen sie Minuten später die Speichelprobe bei der Zeugin entnommen hat, damit eine Vergleichsuntersuchung gemacht werden kann.
Dabei hatte der Vorsitzende Richter vorher noch beiläufig angemerkt, dass ich bisher fair mit den Zeugen umgegangen bin. Im Gegensatz zu manchen Konfliktverteidigern, mit denen die Kammer wohl in letzter Zeit zu tun hatte.
Die Tränen hatten also eher was mit der Erkenntnis zu tun, dass da einiges schief gelaufen ist. Sogar sehr viel. Jedenfalls äußerte das Gericht abschließend den Wunsch, solche DNA-Proben künftig sorgfältiger zu entnehmen. Weil es schade wäre, wenn Straftäter bloß deshalb nicht verurteilt werden können, weil angebliche DNA-Spuren wegen Ermittlungsfehlern nicht verwertbar sind.
Für meinen Fall kommt diese Bitte allerdings zu spät.