In einer Wirtschaftsstrafsache habe ich Einsicht in diverse Akten genommen. In einem der Verfahren, das eigentlich gar keinen rechten Bezug zu dem gegen meinen Mandanten hat, kam ein Beschuldigter ziemlich gut weg. Ich zitiere den Abschlussvermerk der Staatsanwaltschaft:
Aus dem Verfahren
ist bekannt, dass der Beschuldigte gewerbsmäßiger Betrüger ist. Es steht zwar zu vermuten, dass es sich bei den erheblichen Geldeingängen um Gelder aus rechtswidrigen Taten handelt, der Beschuldigte nach den hiesigen Erkenntnissen des LKA der Täter der Betrugstaten sein. Entsprechende Strafanzeigen, die den Zahlungen zugrunde liegen, sind hier noch nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Geschädigten um Personen handelt, die nicht im Zuständigkeitsbereich dieser Staatsanwaltschaft wohnhaft sind, sodass Strafanzeigen durchaus bereits in anderen Bundesländern eingegangen sein könnten.
Also: kein Tatverdacht, Verfahren wird kurzerhand ohne Konsequenzen eingestellt. Der Anwalt des Beschuldigten hat sein Glück vermutlich kaum fassen können. Andere denkbare Erklärungen möchte ich dagegen nicht niederschreiben.