In Berlin ist ein Großverfahren geplatzt, weil Befangenheitsanträge gegen die Strafkammer erfolgreich waren. Bemerkenswert ist der Grund: Die Richter sollen sich, so eine beteiligte Anwältin, am Rand der Aussageerpressung bewegt haben.
Bei Besprechungen hätten sie einer Zeugin klargemacht, dass diese selbst einen Tatbeitrag gestehen müsse. Nur dann werde ihr Verlobter, der in dem Verfahren angeklagt ist, aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Frau ist nach Angaben der Anwältin unter dieser Belastung kollabiert; ihr eventuelles Geständnis wäre falsch gewesen.
Näheres in der Berliner Morgenpost.
(Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)