Wirres Zeug

Aus einem Anhörungsbogen der Polizei:

Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat(en) begangen zu haben: Beleidigung (§ 185 StGB). … Wegen einer Sachbeschädigung an einem Pkw erschienen die Polizeibeamten am o.a. Ort. Sie gingen sofort auf die Polizeibeamten zu und redeten wirres Zeug, konnten nicht beruhigt werden.

Nach § 136 StPO muss dem Beschuldigten gesagt werden, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen.

So richtig konkret ist der Vorwurf hier jedenfalls nicht. Wenn’s wirklich beim wirren Zeug geblieben sein sollte, wird es eine einfache Verteidigung.


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