Die Schreibmaschine berichtet über eine misslungene Kochprüfung – und das juristische Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht:
Vor allem der Fisch für die Vorspeise stand im Mittelpunkt der Diskussion im Gerichtssaal: Der 47-Jährige hatte zwei kleine Lachsforellen bestellt, es wurde aber nur ein großer Fisch geliefert. Daraus habe er nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, vier Lachsröllchen herstellen können, behauptete der Kläger. Der Prüfungsleiter hielt dagegen: „Von einem Koch muss man erwarten können, dass er auch eine große Forelle filetieren kann. Vielleicht hat er sich die Prüfung zu leicht vorgestellt.“