Es ging, wie so oft, um einen fragwürdigen Eintrag in einem Forum. Den Eintrag hat der Mandant sofort gelöscht, nachdem dieser beanstandet worden war. Jetzt fordert der Verletzte, der gleich zum Anwalt gelaufen ist, dessen Kosten erstattet.
Mein Mandant hat die Forderung zurückgewiesen. Darauf schreibt der Anwalt Folgendes:
Bevor Sie die Erstattung unserer Kostennote zurückweisen, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt nachfolgende Gerichtsentscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 3. Dezember 2005, Az. 324 O 721/05) durchsprechen.
Es handelt sich um die vieldiskutierte, meist für falsch befundene Entscheidung, die Forenbetreiber zur vorsorglichen Kontrolle ihrer Beiträge verpflichtet.
Der Anwalt erzählt lang und breit, was in dem Urteil steht. Ist ja schön und gut, aber zu dem Thema gibt es auch schon Rechtsprechung aus der nächsten Instanz. Zum Beispiel dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dort steht so ziemlich das Gegenteil.
Wo wir schon bei Verhaltenstipps sind, habe ich den Anwalt im Gegenzug gebeten, das Düsseldorfer Urteil mit seinem Auftraggeber durchzusprechen.