Die Werbung mit 5 kostenlosen Büchern für eine 2-jährige Mitgliedschaft in einem Buchclub ist keine irreführende Werbung. Hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Kläger hatten geltend gemacht, bei so einem Angebot verliere jeder Verbraucher den Verstand. Was ja schon dadurch widerlegt wird, dass nicht alle Bundesbürger Mitglied in einem Buchclub sind.
Das Urteil ist interessant, weil es (erneut) klarstellt, dass es keinen Grundsatz gibt, wonach Verbraucher doof und übermäßig schutzbedürftig sind. Eine Zusammenfassung gibt es hier.
Das wird die Kollegen aus der Abteilung „abgemahnt & abgezockt“ nicht besonders freuen…