Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Die Anklage ist einfach und entsprechend gut zu verstehen. Die beiden Veranwortlichen des Düsseldorfer Konzerns „Lotto Team“ sollen ab 1997 bis 2002 bundesweit eine illegale Lotterie betrieben und dabei knapp 30 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Doch Staatsanwältin Birgit Blum brauchte 44 freudlose Minuten, um der 3. großen Strafkammer beim Landgericht Düsseldorf auch jeden Cent der Lotterie, Körperschafts- und Gewerbesteuer vorzurechnen.
Um sich dann von der Verteidigung des Hauptangeklagten Eckard Schulz (66) sagen lassen zu müssen, sie sei gar nicht im Recht. Während Blum zum Prozeßauftakt noch davon sprach, Schulz und seine „rechte Hand“ Monika Käferböck (54) hätten „gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht“, drehte die Verteidigung den Spieß um und klagte den Staat an. „Der treibt das Glücksspiel hoch drei“, sagte einer der vier Anwälte von Schulz.
Doch das Monopol des Staates beim Lotto sei verfassungswidrig. Damit auch die Bestimmung, die ein öffentliches Lotteriespiel ohne behördliche Genehmigung unter Strafe stellt. Im Übrigen habe der Chef von Lotto Team gar keine Lotterie veranstaltet. Der Anwalt sieht das Einsammeln von Spielscheinen (die zumeist gar nicht an den amtlichen Deutschen Lottoblock weitergegeben wurden) als „erweiterte Tipp-Gemeinschaft“. Und die habe, folgerichtig, auch keine Steuern zu zahlen.
Kurz: Nicht die Strafkammer, sondern das Bundesverfassungsgericht müsse den Fall entscheiden. Möglichst sofort. Außerdem: „Unser Mandant ist ein streitbarer Geist, der sich nicht einfach einschüchtern lässt“. Diese Drohgebärde aber imponierte den drei Berufs- und den beiden Laienrichter nicht: Sie verhandeln weiter. (pbd)
Nachtrag: Ich bin mit Anwaltsschreiben aufgefordert worden, Teile des Beitrags und eine Vielzahl von Kommentaren zu löschen. Dem bin ich, teilweise, im ersichtlichen Umfang nachgekommen. U.V.
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