Heute rief mich ein Mandant an, der eine Diskussion mit einem Bundespolizisten hatte. Der Beamte wollte meinen Mandanten am Hauptbahnhof kontrollieren, aber der hatte seinen Perso nicht dabei. Und auch kein sonstiges Ausweispapier. Das gehe so nicht, erfuhr mein Mandant. Er könne von Glück reden, dass er nicht wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht aufgeschrieben werde, denn das könne teuer werden.
Nun ja, der Mandant wirkte offenbar nicht so wahnsinnig verdächtig. Er durfte einfach so gehen. Doch das mit der angeblichen Ausweispflicht ging ihm nicht aus dem Sinn, so dass er lieber mal bei mir nachfragte.
Ich will es kurz machen. Tatsächlich gibt es in Deutschland eine Ausweispflicht. Das heißt, jeder muss ein gültiges Ausweispapier vorzeigen können. Das sind bei Deutschen entweder Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern deren Papiere aus dem Heimatstaat oder ggf. ein Ausweisersatzpapier (Duldung etc.).
Die Ausweispflicht bedeutet aber entgegen landläufiger Meinung nicht, dass man außerhalb der eigenen vier Wände stets Perso oder Pass dabei haben muss. Das heißt, es ist keine Straftat, wenn man ohne Papiere angetroffen wird. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit, das heißt es kann nicht mal ein Bußgeld dafür geben. Einige Ausnahmen gibt es allerdings für diverse Berufe, zum Beispiel bei Arbeitnehmern in Schwarzarbeitsdomänen, etwa Gastronomie und Bau.
Aber für Privatleute sieht das Gesetz keine Sanktionen vor, wenn man sich nicht ausweisen kann. Das Risiko besteht allenfalls darin, dass man ggf. mit auf die Wache kommen muss, dann werden die Personalien dort geprüft. Datenbanken gibt es ja genug. Das Ganze kann natürlich einige Zeit dauern. Die Beamten können einen auch nach Hause kutschieren, wenn der Ausweis dort liegt. Dann kann ihn der Betreffende die Papiere zeigen – und zwar vor seiner Wohnungstür.
Ausweispflicht also ja, aber es gibt keine Mitführungspflicht für die Personalpapiere. Ich berechne dem Mandanten nichts, immerhin lieferte er mir die Idee für diesen Blogeintrag.