Zu den größten Ärgernissen für Sparer gehört derzeit der Umstand, dass Bankguthaben von selbst schrumpfen. Denn die meisten Banken berechnen neuerding auf Guthaben ein sogenanntes „Verwahrentgelt“, also einen Strafzins von meist 0,5 % pro Jahr. Die Freibeträge betragen mitunter gerade mal 5.000 €. Doch die Banken spüren auch juristischen Gegenwind. Nach dem Landgericht Berlin hat auch das Landgericht Düsseldorf den Strafzins für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 12 O 34/21).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen ein Verwahrentgelt der Volksbank Rhein-Lippe geklagt – und bekam nun recht. Die Richter halten den Strafzins neben den normalen Kontoführungsgebühren für unzulässig. Die Bank erbringe nur eine Leistung, verlange aber faktisch eine doppelte Gegenleistung. Den Kunden bleibe auch keine Wahl, ob sie die „Zusatzleistung“ des Verwahrentgelts annehmen oder nicht.
Auch das Landgericht Berlin hat Verwahrentgelte schon beanstandet, nämlich die der Sparda-Bank (Aktenzeichen 16 O 43/21),. Auch hier hatten die Verbraucherschützer geklagt. Die Urteile aus Düsseldorf und Berlin sind noch nicht rechtskräftig, andere Gerichte haben Strafzinsen auch schon als möglich eingestuft. Am Ende wird wohl der Bundesgerichtshof Klarheit schaffen müssen. Bis dahin dürfte aber noch einige Zeit vergehen.