WOCHE DER AUSREDEN

Wir eröffnen die Woche der guten Ausreden. Gestern rettete sich eine Frau mit Odol vor einer Strafe wegen Trunkenheit am Steuer. Heute bemüht ein Chemiker seine Mama, um nicht wegen Anstellungsbetruges verurteilt zu werden:

Sein Zeugnis habe er nur gefälscht, um seiner eigenen Mutter zu gefallen, entschuldigte sich der 41-Jährige vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Blatt mit der Note Eins statt Drei sei dann aus Versehen in die Bewerbungsmappe geraten. Die Erklärung klingt seltsam, aber die Richter akzeptierten sie.

Die ganze Geschichte steht hier.

Interessant wäre, warum der Nerd nicht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden ist. Wahrscheinlich hat er nur eine Kopie verfälscht und hiervon wiederum eine Kopie vorgelegt. Kopien sind aber in aller Regel schlicht und einfach keine Urkunden.

Ähnlich ist es bei den beliebten Tacho-Justierungen. Es ist nicht verboten, seinen Tacho auf eine genehme Kilomterzahl zu drehen. Und strafbar ist es bislang auch nicht, so einen Service anzubieten. Der Betrug kommt erst ins Spiel, wenn der Besitzer einem Kaufinteressenten den falschen Tachostand als „wenig gelaufen“ unterjubelt.