In Rheinland-Pfalz ist ein Gefängnismitarbeiter entlassen worden, weil er einen Inhaftierten einem „Walk of Shame“ aussetzen wollte. Das macht den Mann untauglich für den Beamtenjob, so das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Justizbeamte hatte den Flur einer Haftabteilung für die Freistunde aufgeschlossen. An sich ein alltäglicher Vorgang. Allerdings führte die Sozialarbeiterin an einem Ende des Flurs noch ein Gespräch mit einem Mann, der im Verdacht des Kindesmissbrauchs steht. Diesen musste sie dann in seine Zelle am anderen Ende des Trakts zurückbegleiten, um Übergriffe der anderen Gefangenen zu verhindern.
Wegen des Vorfalls zur Rede gestellt, berief sich der Mitarbeiter nicht auf ein Versehen. Vielmehr soll er gesagt haben: „Das war ich. Das war mit Absicht. The Walk of Shame.“ Damit habe der Mitarbeiter absichtlich die „Eskalation des Geschehens“ provoziert und den Gefangenen in Gefahr gebracht. So eine Einstellung sei bei einem Beamten nicht hinnehmbar, befinden die Richter (Aktenzeichen 4 L 513/21 MZ).