Wer im Online-Glücksspiel gewonnen hat, braucht nicht weiter zu lesen. Ich vermute aber, die Zahl unter den Lesern wird sich in Grenzen halten. Wer dagegen tatsächlich schon mal online Geld verzockt hat, für den könnte ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen interessant sein.
Ein Spieler hatte seine Einsätze mit der Mastercard bezahlt. Insgesamt gab er 800,00 € aus, für die er seine Kreditlinie in Anspruch nahm. Allerdings weigerte er sich dann, an Mastercard zu zahlen, worauf das Unternehmen klagte.
Das Amtsgericht Leverkusen weist auf einen unbestreitbaren Fakt hin: Die weitaus meisten Online-Casinos agieren illegal, wenn sie Kunden aus Deutschland spielen lassen. Damit habe es sich bei dem Glücksspiel um eine „gesetzlich verbotene Veranstaltung“ gehandelt. Mastercard dürfe hieran als Zahlungsdienstleister nicht mitwirken. Den Einwand von Mastercard, es laufe alles automatisiert ab, hält das Gericht für unbeachtlich (Aktenzeichen 26 C 346/18). Es gibt auch noch andere Entscheidungen in diese Richtung, zum Beispiel Landgericht Gießen Aktenzeichen 4 O 84/20.