Rund ums laufende Jura-Examen in Baden-Württemberg gibt es derzeit mächtig Zoff. Erst gab es eine Prüfungspanne, und auf diese soll dann noch mehr als fragwürdig reagiert worden sein. Ausbaden dürfen es nun 871 Studenten, die ihre Strafrechtsklausur neu schreiben sollen.
Am 1. März sollte in Konstanz eigentlich die Klausur im Öffentlichen Recht geschrieben werden. Weil jemand das Datum verwechselte, teilten die Aufsichten aber die Aufgabe für die sechste und letzte Prüfung (Strafrecht) aus, die erst einige Tage später dran war. Allerdings soll der Fehler bemerkt worden sein, bevor die Studenten die Aufgabentexte rumdrehen durften. Die Texte wurden schnell wieder eingesammelt – und dann tatsächlich am 4. März für die Strafrechtsprüfung verwendet.
Dumm nur, dass sich später etwas anderes herausstellte. Ein Klausurtext für das Strafrecht soll nämlich doch nicht sofort zurückgegeben worden sein, sondern erst einige Zeit nach Beginn der Klausur. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Kandidaten die Texte für die an sich anstehende Klausur im Öffentlichen Recht aber schon rumdrehen dürfen. Auch wenn drei Aufsichten auf 50 Prüflinge kamen, war nun keineswegs mehr „sicher“, dass die Strafrechtsaufgaben nicht doch geleakt werden konnten.
Das alles kam aber erst raus, nachdem die Klausur am 4. März gestellt wurde – mit den ursprünglichen Aufgaben. Die Betroffenen kritisieren nun vehement das offenkundige Versagen des Prüfungsamtes. Immerhin hätte man am 4. März ja vorsorglich eine andere Klausur anbieten können. Wie die Legal Tribune Online berichtet, gibt es auch schon eine Petition von 2.600 Jurastudenten. Der Ausgang ist noch offen. Der Nachschreibetermin soll erst für April festgesetzt werden.
Nachtrag: Gibt es keine Alternative zur Klauswiederholung? Ein Artikel beleuchtet die Rechtslage