Ein Beamter der Kreisverwaltung Cloppenburg hat einem abgelehnten Asylbewerber frei erfundene Personendaten zugeschrieben, um ihn leichter abschieben zu können. Vor Gericht wurde er jetzt freigesprochen.
Die ganze – merkwürdige – Geschichte in der Frankfurter Rundschau.
Das ist wieder so ein Fall, auf den das Strafgesetzbuch vielleicht nicht 100%-ig zugeschnitten ist. Aber nicht, weil solche „Kreativität“ in einem Rechtsstaat erwünscht ist. Sondern einzig und allein deswegen, weil sich kein Gesetzgeber so einen Unfug überhaupt vorstellen kann, bevor er wirklich passiert.
(link gefunden bei Handakte WebLAWg)