Sherlock Holmes hätte es nicht besser machen können. In Krefeld hatte ein Fahrgast den Taxifahrer kurz anhalten lassen, weil er angeblich Zigaretten holen wollte. Tatsächlich tauchte der Mann aber nicht wieder auf. Es ist auch nicht übermittelt, dass er in einer Schneewehe feststeckte.
Tatsächlich konnte die herbeigerufene Polizei den Mann ermitteln. Anhand seiner noch frischen Fußspuren im Schnee – diese führten direkt bis vor seine Haustüre (Bericht in der Welt).
Doch was ist dem Mann strafrechtlich vorwerfbar?
Naheliegend ist natürlich ein Betrugsversuch. Dafür hätte der Mann bereits zum Zeitpunkt des Einsteigens oder spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Taxis vorhaben müssen, das Entgelt nicht zu bezahlen. Ob man das nachweisen kann, hängt auch sehr davon ab, ob und wie sich ein Beschuldigter zum Tatvorwurf äußert. Denn letztlich entscheidend ist das, was in seinem Kopf vorging. Auch bekannt als Vorsatz.
Möglicherweise fror der Fahrgast auf dem Weg zum Zigarettenautomaten nicht nur bitterlich. Sondern er war auch abgelenkt, etwa durch Sorgen. Oder einen wichtigen Telefonanruf. Da kann man durchaus schon rüberbringen, dass er das Bezahlen des Taxis schlicht vergessen hat. Ähnlich gelagert sind übrigens die weitaus häufigeren Fälle von Autofahrern, die vergessen an der Tankstelle zu zahlen. Wenn man den „Aussetzer“ glaubwürdig erklärt, stößt das bei Staatsanwälten normalerweise auf Verständnis und ist der erste Weg zu einer Einstellung des Verfahren. Dabei hilft es aber in jedem Fall, wenn es in den letzten Jahren nicht schon mehrere Ermittlungsverfahren wegen solcher Schusseligkeiten gab.
Sehr hilfreich ist es übrigens auch, wenn der Betroffene seine Rechnung reumütig ausgeglichen hat, bevor sich sein Anwalt um eine Einstellung des Verfahrens bemüht.
RA Dr. André Bohn