Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Die Fußball-Weltmeisterschaft reißt Lücken in die Strafverfolgung – diese Furcht geht in vielen Staatsanwaltschaften um. „Wenn ein Kriminalbeamter ein Stadion bewachen muss, dann kann er nicht durchsuchen“, sagt der Landes-Vize-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes. Oberstaatsanwalt Johannes Schüler (Köln) ist bereits „in Sorge“. Sein Bonner Kollege Fred Apostel wird deutlich: Die Polizei sei derart stark rund um das Fußball-Ereignise eingebunden, dass sie zu notwendigen strafprozessualen Maßnahmen „nur sehr eingeschränkt zur Verfügung steht“.
Dabei seien die Staatsanwaltschaften auf die Hilfe der Kripo stark angewiesen. Deren Beamten sind zuständig für kriminaltechnische Untersuchungen, Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. All diese Maßnahmen sieht Apostel in den nächsten vier Wochen „auf Sparflamme gekocht“. In Wuppertal holte Oberstaatsanwalt Alfons Grevener süffisant zu einem Rundumschlag aus: „Es wäre illusorisch zu glauben, dass die Polizeibehörden so opulent ausgestattet sind, dass ein so hoher Personalbedarf bei solchen Ereignissen nicht zur Einschränkung in anderen Bereichen führt“.
Beim Amtsgericht Düsseldorf gibt es Indizien dafür, dass Prozesse deswegen platzen, weil als Zeugen geladene Polizeibeamte zum Prozesstermin in Gelsenkirchen oder Köln eingesetzt sind. Der Chef der Anklagebehörde indes setzt auf Zweck-Optimismus: „Ich gehe davon aus“, sagte Hans-Reinhard Henke, „dass die Strafverfolgung nicht beeinträchtigt wird“. So sieht es auch Wolfgang Beus vom Innenministerium: „Natürlich ist die Polizei durch die WM stark gebunden. Sicher ist aber auch, dass genügend Polizisten für die Einsätze zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Die Polizei hat dies bei ihren Planungen für die WM seit langen berücksichtigt. Es wird keine Lücken bei der Strafverfolgung geben.“ (pbd)