Altersvorsorge

Dass Parlamentarier und auch Regierungsmitglieder Immunität genießen und diese Immunität bei strafrechtlichen Ermittlungen zunächst einmal durch das Parlament aufgehoben werden muss, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, gilt als rechtsstaatlicher Grundsatz. Allerdings gilt die Immunität nicht lebenslang, sondern endet beispielsweise in Deutschland mit dem Abgeordneten- oder Regierungsmandat.

Dem russischen Präsidenten Putin ist offensichtlich an einer lebenslangen Immunität gelegen (ebenso wie wohl seinem amerikanischen Kollegen Donald Trump, welcher immer mal wieder über eine Selbstbegnadigung nachdenken soll). Bisher galt aber auch in Russland: Mit dem Ausscheiden aus dem Amt endet die strafrechtliche Immunität. Nun wurde in Russland jedoch ein Gesetz verabschiedet, das Wladimir Putin, seine Familie und seinen politischen Weggefährten Dimitri Medwedew auch nach den Amtszeiten vor Ermittlungen schützen soll. Die Immunität kann nur noch bei dem Verdacht des Hochverrats und bei dem Vorwurf eines schweren Verbrechens aufgehoben werden. Dazu müsste die Staatsduma überdies ein kompliziertes Verfahren einleiten.

Bericht in der Legal Tribune Online

RA Dr. André Bohn