Ein Mandant parkt seit Jahren morgens auf der gleichen Straße. Wenige Meter vor seiner Firma. Jetzt hatte er eine Verwarnung an der Windschutzscheibe. Fünf Euro soll er zahlen, weil er keine Parkscheibe ausgelegt hat. Wie sich herausstellte, hatte die Stadt am Nachmittag des Vortages ein entsprechendes Verkehrsschild aufgestellt.
Ich habe ihm geraten, erst mal mit der Sachbearbeiterin im Ordnungsamt zu sprechen. Und, je nach Reaktion, mit einem Redakteur der Lokalzeitung.