Im Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf hat jemand gepennt. Etliche Tausend Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2003 wurden nicht ordentlich erledigt. Die Betroffenen werden laut Westdeutscher Zeitung jetzt gemahnt.
Leider ergibt sich aus dem Artikel nicht eindeutig, ob bereits Bußgeldbescheide erlassen waren. Ist dies nicht der Fall, sind die Verkehrssünden längst verjährt.
Wurden dagegen Bußgeldbescheide erlassen und sind diese rechtskräftig geworden, beträgt die Vollstreckungsverjährung nicht drei oder sechs Monate, sondern drei Jahre (§ 34 Ordnungswidrigkeitengesetz) nach Rechtskraft. Rechtskraft tritt ein zwei Wochen nach Zustellung, wenn der Betroffene keinen Einspruch einlegt.