Vor allem, aber nicht nur in Fachkreisen ist der Jugendrichter Andreas Müller wegen seiner kritischen Einstellung zur Strafbarkeit des Cannabiskonsums bekannt.
So ist Müller schon häufig in der Öffentlichkeit aufgetreten und hat außerhalb des Gerichtssaals die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums gefordert. Außerdem hat er schon mehrmals Normkontrollanträge an das Bundesverfassungsgericht gerichtet, weil in dem konkreten Fall, den er zu entscheiden hatte, das strafrechtliche Cannabisverbot verfassungswidrig sei.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat nun in einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden wegen Besitzes von 28,4 Gramm Cannabis einen Befangenheitsantrag gegen Andreas Müller als zuständigen Richter des Amtsgerichts Bernau gestellt. Hintergrund ist, dass Müller das Verfahren bis zu einer (weiteren) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Cannabisverbot ausgesetzt hat. Aufgrund einer Gesamtschau der Tätigkeiten des Richters, so die Staatsanwaltschaft, bestehe die Besorgnis der Befangenheit.
Erklärtes (Fern-)Ziel des Befangenheitsgesuches ist es, dass Müller gar keine Drogendelikte mehr aburteilen darf.
Einzelheiten zu dem Fall stehen in der Legal Tribune Online.
Autor: RA Dr. André Bohn