FÜHRERSCHEIN-TOURISMUS RELOADED

Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden Führerscheine anerkennen müssen, die Deutsche in anderen EU-Staaten erworben haben. Das gilt auch, wenn der deutsche Führerschein entzogen wurde. Nur eine eventuell verhängte Sperre muss abgelaufen sein.

Im entschiedenen Fall war ein Deutscher, dem der Führerschein entzogen war, nach Österreich umgezogen. Nach Ablauf der deutschen Sperrfrist hatte er in Österreich eine neue Fahrerlaubnis erhalten. Nachdem der Mann wieder in Bayern lebte, weigerte sich die Führerscheinstelle, den österreichischen Führerschein in einen deutschen umzuschreiben. Zumindest sollte der Betroffene eine MPU nach deutschem Standard machen.

Dem erteilt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. April 2006 (links oben klicken) eine klare Absage.

Der Führerscheintourismus dürfte damit eine tragfähige Grundlage erhalten haben. Oder das strenge deutsche Fahrerlaubnisrecht den Todesstoß.