Ein 77-jähriger Angeklagter ist nunmehr auch vor dem Bundesverfassungsgericht damit gescheitert, die Hauptverhandlungstermine in der Strafsache gegen ihn im Wege einer einstweiligen Anordnung aufheben zu lassen.
Der Mann mit diversen Vorerkrankungen muss sich vor dem Landgericht Bonn
wegen Betrugs im Zusammenhang mit sogenannten Cum-/Ex-Geschäften verantworten. Das Landgericht hatte wegen dessen angeschlagener Gesundheit (diverse Voerkrankungen) das Verfahren gegen den Mann bereits aus dem Hauptkomplex abgetrennt. Außerdem ließ es den Angeklagten begutachten, ob er verhandlungsunfähig ist.
Das Verfassungsgericht weist den Antrag schon deswegen zurück, weil der Angeklagte den Rechtsweg nicht ausgeschöpft hat. Er hätte zuerst alle Möglichkeiten für Beschwerden etc. ausschöpfen müssen. Ergänzend macht das Gericht aber klar, dass an eine erhebliche Gesundheitsgefährdung, die der Angeklagte wegen Corona geltend macht, strenge Maßstäbe zu setzen sind. Das bloße allgemeine Risiko einer Infektion reiche auch bei Vorerkrankungen nicht aus. Ein ausführlicher Bericht findet sich hier.
Autor: RA Dr. André Bohn