Der Bundestag hat für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen gestimmt. FDP, die LINKE und die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Speicherung von zwei Fingerabdrücken auf dem Speichermedium des Personalausweises als verpflichtend vor. Hier kann man Näheres nachlesen.
Wer sich jetzt noch sehr schnell einen neuen Personalausweis holt, muss noch keine Fingerabdrücke abgeben. Der Ausweis in alter Form bleibt dann auch zehn Jahre gültig.
Nachtrag: Die Fingerabdruckpflicht tritt nach derzeitiger Planung am 2. August 2021 in Kraft. Bis dahin besteht also die Möglichkeit, den Personalausweis ohne Abgabe von Fingerabdrücken zu erhalten.
Autor: RA Dr. André Bohn