RASTERFAHNDUNG NUR BEI GEFAHR

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Die Rasterfahndung greift schwer in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers ein. Sie darf nur bei konkreten Gefahren für erhebliche Rechtsgüter angeordnet werden. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie etwa nach dem 11. September 2001, angenommen wurde, reicht nicht aus.

Spiegel online Pressemitteilung Der Beschluss