Adbusting – strafbar oder nicht?

Adbusting ist das Verändern von Werbeplakaten. Ob ein solches Verhalten strafbar ist, darf mit Fug und Recht angezweifelt werden.

Das ist der Kripo aber sehr häufig offensichtlich egal. Als Beispiel folgender Fall: Eine Frau wurde im Mai 2019 beim Adbusting von zwei Zivilbeamten erwischt. Dabei ging es um ein Plakat der Bundeswehr auf dem es hieß: „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ Das von ihr ausgetauschte Plakat enthielt das Statement: „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe.“

Das Plakat und einen selbstgebauten Sechskantschlüssel, um die Glasvitrine zu öffnen, beschlagnahmten die Beamten. Trotzdem wurde vier Monate nach dem Vorfall die Wohnung der Frau Wohnung durchsucht. Dagegen legte die Frau Verfassungsbeschwerde ein, weil sowohl Amts- als auch Landgericht die entsprechenden Beschwerden gegen die Hausdurchsuchung verwarfen.

Wenn die Original-Plakate in der Vitrine gelassen werden, liegt strafrechtlich gesehen jedenfalls kein Diebstahl vor. Wird die Vitrine mit einem Schlüssel geöffnet, scheitert auch eine Sachbeschädigung. Bleibt noch das Urheberrecht, was in § 106 Abs. 1 UrheberrechtsG strafrechtlich verbietet, ohne Einwilligung ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Da der Inhalt des Werks aber beim Adbusting verändert, teilweise sogar ins Gegenteil verkehrt und sich kritisch mit dem ursprünglichen Inhalt auseinandergesetzt wird, liegt in dem Adbusting auch kein Urheberrechtsverstoß. Es entsteht vielmehr ein neues Werk.

Die Ermittlungsbehörden klagen immer wieder über hohe Arbeitsbelastung und Personalmangel. Man könnte ja mal damit anfangen, keine straflosen Verhaltensweisen mit – unter anderem ermittlungsintensiven Maßnahmen – zu verfolgen. Nun muss sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Adbusting beschäftigen, die Frau hat eine entsprechende Beschwerde eingelegt.

Einzelheiten in einem ausführlichen Bericht der Legal Tribune Online. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hausdurchsuchung-nach-adbusting-jurastudentin-verfassungsbeschwerde-strafbar-diebstahl-sachbeschdigung-urheberrechtsverletzung/

Autor: RA Dr. André Bohn