Der Europäische Gerichtshof hat sich mal wieder mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Die anlasslose Überwachung aler Bürger will das Gericht zwar nicht zulassen, erklärt die Vorratsdatenspeicherung aber auch nicht für komplett unzulässig.
Was das im Einzelnen bedeutet, insbesondere für die Situation in Deutschland, erklärt ein lesenswerter Beitrag in der Legal Tribune Online.