Wenig überraschend hat der frühere Verteidiger des Angeklagten im Frankfurter Lübcke-Prozess die Aussage verweigert. Sein Ex-Mandat Stephan E. behauptet, der Anwalt habe ihm zu falschen Geständnisse geraten. Angeblich mit der Begründung, ein Angeklagter dürfe lügen.
Das ist gar nicht falsch. Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Verteidiger sich an dem Spiel beteiligen darf. Dann steht nämlich Strafvereitelung im Raum, ein Straftatbestand, der auch für den Anwalt gilt. Von daher ist es natürlich folgerichtig, dass der Ex-Verteidiger als Zeuge zu dem Thema lieber erst mal gar nichts sagte, um sich nicht selbst zu belasten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ihm ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugebilligt, wie man zum Beispiel hier nachlesen kann.
Interessant ist sicher noch, dass der Anwalt sagt, das Mandat sei ihm durch einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt angetragen worden, den er leider nicht kenne. Er sei in der Anstalt halt „bekannt“.