Strafrichter sollen sich in der Verhandlung eigentlich nicht mit ihrem Smartphone beschäftigen. Insbesondere nicht per SMS die Kinderbetreuung organisieren, twittern oder das Instagram-Profil pflegen. So hat es jedenfalls mal der Bundesgerichtshof entschieden (in Bezug auf die Kinderbetreuung). In Köln gab es jetzt einen ähnlichen Fall. Ein Anwalt hatte in einem Strafprozess beobachtet, wie einer der Richter während der Beweisaufnahme auf seinem Smartphone tippte.
Der Befangenheitsantrag folgte auf dem Fuße, wie der Express berichtet. Allerdings gab der Richter an, er habe jedenfalls nichts Privates erledigt. Sondern nach dem Namen eines Anabolika-Präparats gegoogelt, das in der Tonbandaufzeichnung einer polizeilichen Vernehmung erwähnt wurde. Das Tonband wurde im Prozess angehört.
Also ein klar dienstlicher Anlass, so sieht es zumindest die andere Strafkammer, welche über das Ablehnungsgesuch entschieden hat. Ob das allerdings so ganz richtig ist, wird sich dann mutmaßlich wieder vor dem Bundesgerichtshof klären. Denn immerhin kommt es ja nur darauf an, ob für den Angeklagten der (nachvollziehbare) Eindruck erweckt wird, dass der Richter sich in dem Augenblick nicht dem Fall widmet, sondern andere Dinge erledigt. Diesen Eindruck wird man auch kaum nachträglich wegdiskutieren können mit dem Hinweis, das Smartphone sei doch eigentlich dienstlich genutzt worden.
Vielleicht hat das Gericht in diesem Zusammenhang auch deswegen schon mal klargestellt, dass „der justizeigene Laptop des abgelehnten Richters auf der Richterbank nicht über einen Internetanschluss verfügt“.