Ein ehemaliger Fußballnationalspieler kann einen Teilerfolg gegen die Landesregierung verbuchen. Gegen den Spieler läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Über den Stand dieses Verfahrens wollte die SPD im Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags heute vom Justizministerium informiert werden. Dagegen wehrte sich der Fußballer mit der Begründung, die Informationen im Landtag könnten wiederum in negative Presseberichte umschlagen – gegen die er sich bisher juristisch erfolgreich gewehrt hat.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in der Tat eine einstweilige Anordnung erlassen, um die Persönlichkeitsrechte des Sportlers zu schützen. Allerdings hält das Gericht eine Information des Parlaments nicht grundsätzlich für unzulässig. Jedoch sei es notwendig, dass der Rechtsausschuss vorher die Vertraulichkeit der Informationen beschließt, wie es nach seiner Geschäftsordnung möglich ist. Es sei davon auszugehen, so das Gericht, dass sich die Mitglieder des Rechtsausschusses diesen Beschluss dann auch beachten (Aktenzeichen 20 L 1629/20).