Der Deutsche Presserat rügt eine etwas merkwürdige Medienpolitik des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht stellt ausgewählten Journalisten nämlich komplette Entscheidungen schon am Vorabend der Verkündung und Veröffentlichung zur Verfügung. Die betreffenden Journalisten haben – trotz Sperrfrist – deshalb einen Vorsprung, weil sie ihre Meldungen vorbereiten können.
Konkret geht es um den Verein „Justizpressekonferenz“. Dort können nur Journalisten festes Mitglied werden, wenn sie dauerhaft ein Büro in Karlsruhe unterhalten. Das ist natürlich nur großen Medienhäusern möglich, etwa die Hälfte der Mitglieder sollen ohnehin für ARD und ZDF arbeiten.
In der Praxis sieht der Deutsche Presserat eine unzulässige Benachteiligung anderer Journalisten, die nicht in Karlsruhe sitzen. Entweder müsse die Vorabinformation auf alle Interessierten ausgedehnt oder beendet werden, so die Forderung. Bei anderen Gerichten, etwa dem Bundesgerichtshof, gibt es wohl so eine Unterscheidung nicht.