Vielleicht habt ihr vorgestern den Bericht über eine Frau aus Armenien gelesen, die am Flughafen München ankam und das Skelett ihres verstorbenen Ehemannes in einem Koffer mit sich führte. Berichte hierzu gibt es jede Menge, zum Beispiel im Berliner Tagesspiegel.
Die Geschichte hat gerade keinen juristischen Haken. Die Frau durfte die Gebeine mit sich führen, das hat eine juristische Prüfung ergeben. Interessant finde ich es allerdings, mit welcher Selbstverständlichkeit die Bundespolizei die Sicherheits-Scans der Kameras an die Presse lanciert, auf denen man wunderbar die einzelnen Knochen und auch den Schädel erkennen kann.
Bei uns gibt es so was wie ein postmortales Persönlichkeitsrecht. Das heißt, auch Tote verdienen eine gewisse Achtung und dürfen nicht als „Objekte“ dargestellt werden. Gerade auch dann, wenn es an sich ja überhaupt keinen Grund für die Polizei gibt, einen derartigen Vorgang an die Öffentlichkeit zu bringen. Aber gut, gehen wir mal davon aus, dass die 74-jährige Armenierin freudig zugestimmt hat, dass die Bilder der Gebeine ihres Mannes zur Unterhaltung des werten Publikums dienen. Aber selbst in diesem Fall bliebe offen, was der Tote wohl gewollt hätte. Ich habe da allerdings so eine Vermutung.