Wölfe sind nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch dann besonders geschützt, wenn sie sich auf Menschengebiet befinden. Konkret ging es um einen Fall in Rumänien. Dort hatte sich ein Wolf länger in einer Siedlung aufgehalten und auch mit den dortigen Hunden gespielt. Der Wolf wurde betäubt und eingefangen, konnte sich aber befreien. Gegen die Verantwortlichen wurde nach einer Anzeige von Tierschützern strafrechtlich ermittelt.
Laut der EU-Habitatrichtlinie genießen Wölfe höchsten Schutz in ihren „natürlichen Verbreitungsgebieten“. Wölfe sind laut der Entscheidung Tiere, die für sich große Lebensräume beanspruchen, die auch über abgesteckte Schutzgebiete hinausgehen können. Von daher gelte der besondere Schutz durchaus auch in Lebensgebieten von Menschen, wenn sich der Wolf dort hinbegeben hat (Aktenzeichen C-88/19).