Ich hatte in einem früheren Beitrag schon mal meinen aktuellen Rechtsstreit mit der TUI erwähnt. Obwohl das Unternehmen meinen Osterurlaub von sich aus stornierte, kriege ich meine komplett bezahlten Reisekosten bislang nicht zurück. Und das, obwohl das Unternehmen die Erstattung zunächst sogar per Mail zugesagt hat…
Nun sind wir also vor dem Amtsgericht Hannover. Für die TUI hat sich jetzt ein Anwaltsbüro gemeldet und angekündigt, das Unternehmen werde sich gegen die Klage verteidigen. Da bin ich dann doch etwas baff, denn ich habe die Buchung, das von der TUI erkärte Storno, die Rückzahlungszusage und – natürlich – die Belege für meine Überweisungen. Wird also interessant, was die Kollegen sich an Argumenten einfallen lassen. Die Gutscheinlösung gibt es wegen der klaren EU-Vorgaben für Reiseveranstalter ja nicht, und es wird sie auch in absehbarer Zeit nicht geben.
Zeitgewinn mag zwar ein legitimes Interesse sein, wenn man nicht (mehr) allzu sehr auf seinen Ruf als ehrbarer Geschäftsmann achtet. Aber wenn man die nun zusätzlich entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten kalkuliert, ist das Zahlungsziel von weiteren ein, zwei Monaten doch recht teuer erkauft. Aber vielleicht ist es den Leuten bei der TUI ja auch egal. Am Ende zahlt sowieso alles mehr oder weniger bereitwillig der Steuerzahler, die Subventionstöpfe sind ja längst in Form eines Milliardenkredits angezapft.