Eine pauschale häusliche Quarantäne für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, ist rechtswidrig. Es bedürfe vielmehr einer Einzelfallprüfung, so das Verwaltungsgericht Hamburg. Im Fall eines Mannes, der nach einem längeren Schweden-Aufenthalt zu Hause in Hamburg in Quarantäne sollte, fiel die Prüfung zu dessen Gunsten aus.
Es könne mittlerweile nicht mehr davon ausgegangen werden, dass alle aus dem Ausland einreisenden Personen ansteckungsverdächtig seien, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Einen entsprechenden Verdacht schreibt das Infektionsschutzgesetz jedoch vor. Für das Gericht ist maßgeblich, dass es in der (abgelegenen) Region Schwedens jedenfalls keine höhere Infektionsquote gibt als in Hamburg. Auch Reiseweg und -mittel des Antragstellers betrachtet das Gericht nicht als besonderes Risiko.
Überdies ist laut dem Verwaltungsgericht die Regelung nicht nachvollziehbar, wonach bei Auslandsreisen unter fünf Tagen keine Quarantäne erforderlich ist. Das Gericht hebt deshalb die Quarantäne des Betroffenen im Eilverfahren auf (Aktenzeichen 15 E 1967/20).
Am Dienstag hat schon das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen ähnlich geurteilt, wie man hier nachlesen kann.