Die Maskenpflicht ist da, und auf dem Weg ins Büro konnte ich heute eine interessante Beobachtung machen: In – vielleicht auch nur gefühlt – ziemlich vielen Autos sitzen Menschen am Steuer, die eine Maske tragen. Das ist nicht unbedingt eine gute Idee.
Wer am Steuer seines Fahrzeugs sein Gesicht verhüllt, begeht nämlich eine Ordnungswidrigkeit. In § 23 StVO ist folgendes festgelegt:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
Die Regelung wird durch die Corona-Verordnungen der Länder zunächst einmal nicht außer Kraft gesetzt. Diese erstrecken sich ja durchgehend auch nur auf eine Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften. In Nordrhein-Westfalen gibt es auch eine Pflicht zum Maskentragen, wenn bei Handwerks- oder Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Allerdings gilt diese Vorschrift ausdrücklich nicht, wenn die Betreffenden ein Fahrzeug lenken.
Im Zweifel wird es also darauf ankommen, wie eng die Polizei das „Vermummungsverbot“ am Steuer auslegt. Der ADAC hat etwa verlauten lassen, normal angelegte, handelsübliche Masken seien „eigentlich kein Problem“, weil der Fahrer noch erkennbar im Sinne der Straßenverkehrsordnung sei. Das kann man allerdings auch anders sehen, immerhin spielt die Mund-, Kinn- und Nasenpartie in Gutachten zu Radarbildern je regelmäßig eine wichtige Rolle. Möglicherweise sind die Verkehrsüberwacher also nicht sonderlich begeistert, wenn viele Bußgelder jetzt an hoch sitzenden Masken scheitern. Zumal ja gerade Personen, die alleine im Auto unterwegs sind, nach heutigem Wissensstand ja eher keinen plausiblen Grund für eine Mundabdeckung haben.
Beifahrer können natürlich beliebig Maske tragen.