Am Amtsgericht Brandenburg/Havel sind am Dienstag zwei Prozesstermine geplatzt, weil ein Staatsanwalt keine Gesichtsmaske tragen wollte. Die Richterin hatte die Maskenpflicht angeordnet, aber offenbar wollte der Staatsanwalt sich dem nicht fügen.
An den Gerichten sind Masken derzeit keine Pflicht. Allerdings hat der zuständige Richter das Recht, seine Verhandlung nach eigenem Ermessen auszugestalten. Eine Anordnung, zum Gesundheitsschutz eine Maske zu tragen, ist in diesem Zusammenhang auf den ersten Blick keine unzulässige Schikane von Prozessbeteiligten oder Zuschauern.
Wieso der Staatsanwalt sich genau dem Maskengebot verweigerte, ist bislang nicht bekannt.