STEUERFAHNDER IM BORDELL

Steuerfahnder dürfen nicht einfach so Kontrollbesuche in Bordellen machen, dort tätige Prostituierte nach ihren Umsätzen und Kunden nach den gezahlten Preisen befragen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Eilverfahren entschieden.

Pressemitteilung

(Link gefunden im Rechtblog)