Disclaimer in den Zeiten von Corona:
In der Strafvollstreckungssache
gegen
N.N.– Aktenzeichen –
bitte ich zu prüfen, ob der Anhörungstermin am 20.03.2020 verlegt werden kann.
Ich habe als Strafverteidiger in den letzten Tagen an diversen Vorführungen, Haftprüfungen etc. teilgenommen. Außerdem habe ich Mandanten in Polizeipräsidien aufgesucht und Besprechungen gehabt, die nun teilweise in den Zellen selbst stattfinden müssen, da Besucherräume für Anwälte gesperrt sind. Es handelt sich hier um unaufschiebbare Dinge, die ich auch im Interesse der Rechtspflege gerne erledige. Vorliegender Fall ist von der Eilbedürftigkeit her nach meiner Einschätzung anders zu bewerten.
Auch wenn ich keinerlei Krankheitssymptome habe und mich bestens fühle, möchte ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen, eventuell Krankheitserreger in eine forensische Anstalt eingebracht zu haben. Deshalb weise ich vorsorglich auf die geschilderten Umstände hin. Wenn das Gericht die sicherlich am Klinikeingang stattfindende Fiebermessung für ausreichend erachtet und auch sonst keine Bedenken hat, werde ich den Anhörungstermin auch wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter
Fachanwalt für Strafrecht