Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf in seiner App „WarnWetter“ zwar vor Unwettern warnen, aber nicht gleichzeitig kostenlos detaillierte Wetterberichte und Hintergrundinformationen zum „normalen“ Wetter anbieten. Auf die Klage eines privaten Wetterdienstes verbot der Bundesgerichtshof das kostenlose Angebot.
Geklagt hatte die WetterOnline GmbH. Die Firma fürchtet um ihr Geschäftsmodell, denn sie bietet ihre Wetterinfos mit Werbefinanzierung oder als Bezahl-App an. Das Angebot des DWD, einer Behörde, sah die Firma als unlautere Konkurrenz. Zu Recht, befindet der Bundesgerichtshof.
Der Wettbewerbssenat verweist auf die klare Rechtslage: Nach dem Deutschen Wetterdienstgesetz (DWDG) muss der Wetterdienst grundsätzlich eine Gebühr für seine Dienstleistungen verlangen. Davon ausgenommen sind, aus gutem Grund, lediglich Unwetterwarnungen. Mit einer kostenlosen Wetter-App, die weit mehr bietet als Warnungen, überschreite der DWD seine gesetzliche Befugnis. Die Einschränkungen hätten gerade auch den Sinn, private Mietbewerber vor staatlicher Konkurrenz zu schützen. Dementsprechend muss sich der DWD auch künftig auf Wetterwarnungen beschränken und für weitere Infos Kosten berechnen (Aktenzeichen I ZR 126/18).