MERKWÜRDIGER RICHTER

Die schreibmaschine berichtet über einen merkwürdigen Verwaltungsrichter. Der lehnte den Terminsverlegungsantrag eines verhinderten Anwalts ab. Dabei erwähnte er, dass er sowieso nicht verstehe, wieso der Prozess geführt werde.

Der Klägeranwalt lehnte den Richter wegen der Äußerung als befangen ab. Der Richter behandelte das Ablehnungsgesuch als rechtsmissbräuchlich und verhandelte stur durch.

Wenn er damit mal nicht auf die Nase fällt.

Anscheinend ist der Richter der Meinung, dass auf die berechtigten Interessen von Prozessparteien, die Verhinderung des Anwalt, nur Rücksicht zu nehmen hat, wenn er sich etwas vom Verhandlungstermin verspricht.

Das ist absurd. Es gibt keine Verhandlung zweiter Klasse in weniger aussichtsreichen Fällen. Wenn das Gericht gefrustet ist, weil der Kläger, wie ich vermute, gegen einen Gerichtsbescheid protestiert und damit die mündliche Verhandlung erzwungen hat, ist das noch lange kein Grund, so allergisch auf die Verhinderung des Klägeranwalts zu reagieren.

Dass der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung die Kläger als verbohrt bezeichnet, wirft auch kein sonderlich gutes Licht auf ihn. Möchte mal sehen, wie er sich verhält, wenn man sein Verhalten auf entsprechendem Niveau adjektiviert.