Was ich zum Prozessauftakt noch als „großes Kino“ bezeichnet habe, kam beim zweiten Verhandlungstag am Amtsgericht Siegburg überhaupt nicht mehr gut an. Der angeklagte Türsteher – im Hauptberuf Soldat – erschien wieder in seiner Ausgehuniform.
Hatte die Richterin das Outfit am ersten Tag nicht kommentiert, faltete sie den Soldaten jetzt zusammen. Er riskiere nach ihren Informationen Ärger, wenn er ohne dienstlichen Anlass und ohne Zustimmung seines Vorgesetzten Uniform trage.
Am Ende wurde dann alles wieder gut. Der Hauptzeuge litt an gravierenden Erinnerungslücken. Freispruch. Die Uniform als Strafmilderungsgrund war also ein Joker, der letztlich nicht gezogen werden musste. Gewirkt hätte offensichtlich ohnehin nicht mehr.