RENOVIERUNG: SCHWIERIGE ZEITEN FÜR VERMIETER

Starre Renovierungsfristen in Mietverträgen sind unwirksam. Das kann auch nicht über eine Abgeltungsklausel bei (vorzeitigem) Auszug umgangen werden. Mit dem aktuellen Urteil werden die Möglichkeiten von Vermietern, den Mieter für die Renovierung zahlen zu lassen, weiter eingeschränkt.

Wirksame Klauseln gibt es, wenn überhaupt, nur noch für ein Anwaltshonorar, das die denkbaren Ansprüche an den Mieter wahrscheinlich übersteigt.

Spiegel online erläutert Einzelheiten der Entscheidung.