Wenn ihr eine Rechnung bezahlt, schaut bitte, dass nicht nur die IBAN und der Betrag stimmen – sondern auch der Verwendungszweck. Fehler können nämlich teuer werden, hat jetzt eine Familie aus Wuppertal erfahren.
Die Geschichte ist etwas kompliziert, aber ich fasse sie gerne zusammen. Bei der Zahlung einer Pauschalreise in die Türkei schrieb die Kundin in den Betreff der Überweisung nicht die Rechnungsnummer, sondern sie vermerkte die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Reiseunternehmens. Das Geld kam auch vom Konto eines Dritten, dessen Name in den Buchungsunterlagen nicht auftaucht. So konnte der Veranstalter die Zahlung auch nicht über den Namen zuordnen.
Der Veranstalter stornierte den Türkei-Urlaub wegen der rückständigen Zahlung, behielt dann aber später von dem Geld, das ja bei ihm eingegangen war, knapp die Hälfte wegen seiner eigenen Unkosten ein (1.420,00 €). Zu Recht, befindet das Amtsgericht München, denn der Veranstalter habe nicht mehr tun können als die Rechnung anzumahnen. Auf die Mahnungen hatten die Reisenden nach Feststellung des Gerichts aber nicht reagiert.
Selbst wenn man sich selbst nicht für so „dumm“ hält, kann die Fehlerquelle auch eine andere sein. Denkt nur an die Tools, die euch Banken heute zur Verfügung stellen. So lässt sich die Rechnung als PDF hochladen, die Banksoftware sucht sich die Überweisungsdaten selbst zusammen. Da kommt es immer wieder vor, dass Zahlen vom System falsch übernommen oder falsch interpretiert werden. Ich spreche aus Erfahrung (Aktenzeichen 161 C 22009/17).