Mein Mandant hat etwas Probleme mit dem Drogendezernat der Polizei. Zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung habe ich ihn gehen lassen, weil diese juristisch korrekt angeordnet werden konnte. Allerdings habe ich ihn darüber aufgeklärt, dass zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung keine Abgabe einer Speichelprobe für die Ermittlung und Speicherung seines DNA-Profils gehört.
Die Anordnung einer DNA-Probe bedarf nach wie vor eines Gerichtsbeschlusses. Es sei denn, der Betroffene erklärt sich zur Probenentnahme bereit. Und zwar freiwillig. Aber was bedeutet schon freiwillig? Der zuständige Polizeibeamte fand es wohl extrem unlustig, dass da jemand seine Rechte kennt. Und sie auch noch wahrnehmen möchte.
Er erklärte meinem Mandanten, dass er sich jetzt natürlich den Gerichtsbeschluss besorgt. Das dauere zwar 14 Tage, aber wenn er den Beschluss in der Hand habe, dann hole er meinen Mandanten für die Speichelprobe sofort zu Hause ab. Auch nachts, wenn er Dienst hat. „Richten Sie Ihrem Anwalt aus, dass ich auf jeden Fall nicht vorher Bescheid sage, das muss ich nämlich nicht.“
Über die Richtigkeit dieser Aussage kann man geteilter Meinung sein. Ich frage mich allerdings, welche Befriedigung ein Polizeibeamter aus solch völlig unnützen Drohgebärden zieht. Immerhin ist mein Mandant zur erkennungsdienstlichen Behandlung gekommen, und vor einem Gerichtsbeschluss, der die DNA-Probe anordnet, würde er auch nicht davon laufen.
Aber gut, so ein Verhalten unserer Freunde und Helfer ist ein Grund mehr, mit guten Argumenten dafür zu sorgen, dass der DNA-Beschluss nie erlassen wird. Das wiederum wird mir eine Freude sein.