HALTEVERBOT

Stadtverwaltung Düsseldorf
Amt für Verkehrsmanagement
40200 Düsseldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Haus Lützowstraße 2 bis zum Straßenende Richtung Kennedydamm ist seit Ende August ein Halteverbot angeordnet. Dieses Halteverbot dauert ausweislich der Schilder vom 1. September bis zum 15. Oktober 2003; es gilt von 7.00 bis 18.30 Uhr. Und das stolze 6 Wochen lang.

Wir warten jetzt seit 11 Tagen, dass etwas geschieht, woraus sich der Sinn des Halteverbotes ergibt. Doch bisher haben wir keine Baufahrzeuge etc. wahrnehmen können, obwohl wir von unserer Kanzlei einen ungewohnten, dennoch aber hervorragenden Blick auf die mindestens 5 Stellplätze haben, die jetzt Tag für Tag frei sind.

Während wir gespannt warten, was da kommt, suchen Mandanten, Nachbarn und mitunter auch wir verzweifelt nach einem Parkplatz. Dass dies niemanden erheitert, brauchen wir wohl nicht näher zu erläutern.

Vielleicht können Sie uns darüber aufklären, wozu das Halteverbot dient und wieso es so „großzügig“ angeordnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt