Habt ihr im Auto auch so eine schöne Funktion, welche euch die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit einblendet – und auf Wunsch das Tempo auch auf diesen Wert begrenzt? Für so betagte Menschen wie mich ist das eine echte Hilfe. Ich schrecke jedenfalls nicht mehr mit dem Gedanken auf: Was gilt jetzt aktuell eigentlich für ein Tempolimit?
Zu sehr darf man sich auf ein Fahrassistenzsystem allerdings nicht verlassen. Eventuelle Fehler des Geräts führen jedenfalls nicht dazu, dass es ein geringeres Verwarnungs- oder gar Bußgeld gibt. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
Ein Autofahrer war mit 92 Stundenkilometern gemessen worden. An der Stelle waren aber nur 70 Stundenkilometer erlaubt. Der Mann machte geltend, er habe sich auf den Assistenten verlassen. Das Gerät sei ja auch nicht gerade billig. Von dieser Argumentation hält das Gericht gar nichts. Fahrassistenzsysteme mit der aktuellen Technik dienten nur zur Unterstützung des Autofahrers, sie nähmen ihm jedoch die Verantwortung für Verkehrsverstöße nicht ab. Das Bußgeld von 100,00 € plus Punkt in der Verkehrssünderkartei sei deshalb in Ordnung (Aktenzeichen 420 OWi-608 Js 1865/18-206/18, Link zur Entscheidung).